Unfrisiertes

Unfrisiertes, Unreifes, Unüberlegtes

Quod licet iovi

Verfasst von unfrisiertes am September 5, 2006

Recht zu haben, ist das eine. Es durchzusetzen, das andere. Das erfuhr schmerzhaft jetzt der Entwickler Marc Ruef, der in einem von der Firma WEKA vertriebenen Produkt Teile eines Codes entdeckte, den er selbst unter der GPL veröffentlicht hatte. Den Aufwand, der erforderlich würde, wollte er Unterlassungserklärung und Schadenersatz durchsetzen, scheut der Programmierer. Trotzdem konnte er zunächst einen Teilerfolg verbuchen: WEKA hatte das umstrittene Produkt im Juli vom Markt genommen.

Jetzt aber wird es wieder verkauft. Ich weiß nicht, wer in diesem Streit Recht hat und wer nicht. Ober die Umstände, die WEKA zur Wiederaufnahme des Vertriebs der fraglichen Software veranlassten, die verdienen eine genaue Betrachtung. WEKA beauftragte nämlich einen Gutachter, der zu folgenden sinnigen Erkenntnissen kam (Zitate aus heise online):

Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass Informationen aus den Plugins von Ruefs ATK-Projekt in den Security Scanner eingeflossen seien. “Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Informationen direkt aus dem ATK-Projekt übernommen wurden, ist sehr hoch”, heißt es in dem Gutachten. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass diese Informationen auch über Dritte via Internet in den Security Scanner eingegangen seien. Wer seinen Quellcode offen ins Netz stelle, müsse damit rechnen, dass andere sich “durch diese Informationen schlau machen und das Wissen bei Bedarf verwenden”.

Ob diese Erkenntnis rechtlich haltbar ist, wage ich doch stark zu bezweifeln. Wenn ich einen Roman, den ich geschrieben habe, ins Netz stelle, heißt das noch lange nicht, dass jeder beliebige Passagen daraus kopieren darf. Die rechtliche Einstufung hängt nicht von der Geheimniskrämerei des Urhebers ab.

“Die Vorwürfe von Marc Ruef, der bereits vor mehreren Jahren mit Peter Feil in Kontakt stand, werden zudem durch die Tatsache entkräftet, dass er das Programm unter Open Source angeboten hat und im ATK-Tool an keiner Stelle Hinweise auf die GPL zu finden sind. Somit sind Ruefs Vorwürfe hinsichtlich eines GPL-Verstoßes durch Interest hinfällig”, schreibt WEKA in der Mitteilung.

Das wurde im Forum von heise online zu dieser Meldung bereits widerlegt. Offensichtlich war der IT-Gutachter mit der Einsichtnahme in einen Quellcode überfordert.

Die Frage, ob sich die jetzige Version des Security Scanner von derjenigen unterscheidet, die im vorvorigen Monat vorsichtshalber vom Markt genommen wurde, konnte Andrea Brill von der Pressestelle des WEKA-Geschäftsbereichs Interest nicht mit Sicherheit beantworten. Vermutlich handele es sich aber um dasselbe Programm, sagte sie gegenüber heise online.

Professionell ist anders.

Der Fall stinkt zehn Meilen gegen den Wind. Heise wird ihn sicher verfolgen. Es geht immer noch um unsere Köpfe – schaun mer mal.

2 Antworten zu “Quod licet iovi”

  1. [...] Darum geht es im neuesten Beitrag bei “Unfrisiertes“. Und natürlich hat es etwas mit FLOSS zu tun… [...]

  2. torschtl sagte

    non licet bovi =D

    7 Jahre latein waren doch nicht fürn Arsch

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